Praxis
Infos für Eltern

Infos für Eltern über die Tätigkeit eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinderpsychologen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten werden sehr häufig mit Kinderpsychologen oder Kinderpsychiatern verwechselt. Während ein Kinderpsychologe Psychologie studiert hat, aber nicht als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut tätig werden darf, ist ein Kinderpsychiater ein Arzt mit einem abgeschlossenen Medizinstudium und einer Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Auch er führt keine Psychotherapie durch. Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut kann verschiedene Grundberufe (Sozialpädagoge, Pädagoge, Psychologe) erlernt haben und hat dann eine zusätzliche Ausbildung in Psychotherapie durchlaufen.
Die Kinderpsychologie ist ein Teilbereich der Entwicklungspsychologie. Während in der Entwicklungspsychologie Veränderungen über die ganze Lebensspanne erforscht werden, sind die Gegenstände der Kinderpsychologie die altersbezogenen Veränderungen im menschlichen Erleben und Verhalten beginnend mit den frühen Abschnitten im Lebenslauf (Pränatalentwicklung, frühe, mittlere und späte Kindheit) bis hin zur Pubertät bzw. der Adoleszenz
Das Psychotherapeutengesetz schreibt für psychotherapeutisch Tätige die Berufsbezeichnungen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut als Berufsbezeichnung verbindlich vor.
weitere Informieren finden Sie auch der Seite der BundesPsychotherapeutenKammer: https://www.elternratgeber-psychotherapie.de https://www.bptk.de/patientinnen/einfuehrung/
