Praxis
Kosten und Kostenübernahme

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden, wenn eine Erkrankung im Sinne der Psychotherapie-Richtlinien vorliegt.
Für gesetzlich Versicherte ist ein Erstzugang zur psychotherapeutischen Sprechstunde ohne Überweisung möglich. Die ersten fünf oder sechs Gespräche werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden. Im weiteren Verlauf besprechen wir die Notwendigkeit für eine Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse, die die Kosten für die zukünftige Behandlung übernimmt.
